Bootsführer - Ausbildung


Der Bootsführer soll motorbetriebene Boote der Feuerwehr sicher führen können, außerdem ist er für die Personen und Gerätschaften an Bord verantwortlich. Er ist der Kapitän des Bootes dem alle an Bord befindlichen Personen Folge zu leisten haben. In der Regel fährt der Bootsführer das Boot selbst, kann aber einem Besatzungsmitglied die Aufgabe des Steuerns  des Bootes übertragen (Steuermann). Des Weiteren benennt der Bootsführer ein Besatzungsmitglied zum Bootsmann der die Aufgaben hat, den Bootsführer bei Anlegemanövern zu unterstützen und das Boot fest zu machen. Während der Fahrt hat der Bootsmann die Aufgabe das Fahrwasser auf eventuelle Hindernisse (Treibgut) zu beobachten und den Bootsführer rechtzeitig zu warnen.

Aus diesem Grund muss ein Bootsführer folgende Vorraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • bestandene Trupp-Mann Ausbildung
  • bestandene Sprechfunker Ausbildung
  • bestandener Bootführer Lehrgang
  • Freischwimmer
  • Ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen
  • Kein Führerscheinentzug
  • regelmäßige Bootsführer Ausbildung/Übung

 

Der Bootsführer Lehrgang kann an der staatlichen Feuerwehr-Schule in Regensburg absolviert werden.
Die regelmäßige Bootsführer Ausbildung/Übung wird intern durchgeführt und beinhaltet folgende theoretische und auch praktische Bestandteile, in der Regel Fahren auf der Donau:

  • Aufgaben der Feuerwehr und Rechtsgrundlagen
  • Gewässerkunde und Fahrtechnik
  • Allgemeine Schiffskunde
  • Motorkunde
  • Knoten und Stiche
  • Bestückung der Feuerwehrboote
  • Wassern der Feuerwehrboote
  • Fahrtechnik
  • Ölwehr auf Gewässer
  • Nachtausbildung

Zusätzlich zur Bootsführer - Ausbildung haben einige Bootsführer bei der freiwilligen Feuerwehr Bogen das UKW-Funkpatent für den Berufsschifffahrtsfunk der Donau.

Bootsführer Ausbilder
Robert Gruber
Simon Dotzler